Auch wenn Sie gewissenhaft und sorgfältig arbeiten, können Ihnen Fehler und Unachtsamkeiten unterlaufen. Besonders dann, wenn viel zu tun ist und schnelle Entscheidungen gefordert sind. Ihr Dienstherr, Kollegen, Bürger und andere betroffene Personen können Schadensersatzansprüche gegen Sie erheben. Greifen Sie dann auf Ihre Amts- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung zurück.
Die Diensthaftpflichtversicherung inklusiv Privathaftpflicht wehrt die Forderungen von Ihnen ab, wenn diese zu Unrecht gegen Sie erhoben werden. Stellt sich heraus, dass Sie für den Schaden persönlich haften müssen, reguliert der Versicherer die berechtigten Forderungen der Geschädigten.
Amtshaftpflichtversicherung
Zur Privathaftpflichtversicherung für Angehörige des öffentlichen Dienstes gehört eine Amtshaftpflichtversicherung. Sie deckt dienstlich verursachte Personen- und Sachschäden bis zu 50 Millionen Euro je Schadensereignis.
In diesem Versicherungsschutz sind beitragsfrei eingeschlossen:
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Die meisten Schäden, die im Bereich der öffentlichen Verwaltung verursacht werden, sind reine Vermögensschäden, die sich nicht aus Personen- und Sachschäden herleiten. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung deckt solche Schäden bis zu der von Ihnen gewählten Deckungssumme zwischen 50.000 und 1.000.000 Euro. Besonders wichtig für die Zielgruppe Richter.