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Über 40 Prozent der Versicherten in der privaten Krankenvollversicherung sind Beamte und Pensionäre. Ein hoher Anteil an Ehepartnern und Kindern von Beamten dürfte sich auch unter den knapp 20 Prozent der nicht erwerbstätigen PKV-Versicherten finden. Beamte und ihre Angehörigen bilden daher eine tragende Säule der PKV. Die meisten Beamten entscheiden sich für die Privatversicherung, obwohl auch eine freiwillige Mitgliedschaft in der GKV möglich wäre. Dafür gibt es gute Gründe!
Krankenversicherung - was gilt für Beamte?
Beamte unterliegen wie jeder Bürger bezüglich der Krankenversicherung der Versicherungspflicht. Eine Ausnahme gilt nur bei Beamten mit Anspruch auf Freie Heilfürsorge (u.a. Polizisten, Justizvollzugsbeamten). Hier steht der Dienstherr für den kompletten Krankenschutz gerade und eine eigene Krankenversicherung erübrigt sich weitgehend. Beamte haben ansonsten grundsätzlich die Wahl, ob sie sich privat oder freiwillig gesetzlich krankenversichern möchten. Das gilt auch für Beamtenanwärter, Beamte zur Probe oder auf Widerruf. Anders als bei Angestellten ist die Höhe des Einkommens unbeachtlich.
Eine weitere Besonderheit: Beamte haben Anspruch auf Beihilfe. Die Beihilfe ist eine finanzielle Unterstützung des Dienstherrn bei Krankheit, Geburt, Pflege und im Todesfall.
Sie leistet auch für Beamtenkinder und den Ehepartner, sofern dieser bestimmte Einkommensgrenzen - nicht überschreitet. Die Beihilfe wird allerdings überwiegend nur dann gewährt, wenn ein privater Krankenversicherungsschutz besteht. Bei einer freiwilligen gesetzlichen Versicherung zahlt die Beihilfe nicht. Denn GKV-Leistungen sind Sachleistungen und decken den Leistungsbedarf bereits voll ab. Insofern erübrigt sich finanzielle Beihilfe. Ausnahmen gelten nur, wenn Kostenerstattung in der GKV gewählt wird und im Zusammenhang mit dem sogenannten „Hamburger Modell“. Auf dieses wird weiter unten noch ausführlicher eingegangen.
Die Beihilfe: die Leistungen der Beihilfe orientieren sich an den Leistungen der PKV, sind allerdings nicht voll deckungsgleich. So sind zum Beispiel wie in der PKV die Gebührenordnungen für die privatärztliche Behandlung (GOÄ und GOZ) Basis für die Leistungsgewährung. Rechtsgrundlage für die Beihilfe sind entsprechende Beihilfeverordnungen des Bundes und der Länder, abgeleitet aus den jeweiligen Beamtengesetzen. Bei aktiven Beamten werden in der Regel mindestens 50 Prozent der Aufwendungen übernommen, bei Pensionären und beihilfeberechtigten Ehepartnern 70 Prozent, bei Beamtenkindern 80 Prozent. Die Beihilferegelungen sind überall ähnlich, unterscheiden sich aber im Detail von Land zu Land bzw. zwischen Bund und Land.
Aufgrund der Beihilfeleistungen müssen Beamte in der PKV nur den nicht durch die Beihilfe abgedeckten Rest der Krankheitskosten versichern. Daher bieten die Versicherer spezielle Beamtentarife an, die nur einen auf die Beihilfe abgestimmten „anteiligen“ Versicherungsschutz vorsehen. Die Beiträge fallen entsprechend ebenfalls anteilig aus und sind dadurch deutlich niedriger als bei „100prozentiger“ privater Krankenvollversicherung. Allerdings gibt es auch keinen „Arbeitgeberzuschuss“ vom Dienstherrn wie bei Angestellten. Wegen der Beihilfe ist ein solcher Zuschuss im Vergütungsrecht für Beamte nicht vorgesehen. Die Beiträge sind daher in vollem Umfang selbst zu tragen.
Warum die PKV meist die bessere Wahl ist
Auch ohne „Arbeitgeberzuschuss“ - in der Mehrzahl der Fälle ist privater Krankenversicherungsschutz für Beamte von Vorteil. Denn die Beihilfe kompensiert den Nachteil des fehlenden Arbeitgeberzuschusses üblicherweise mehr als vollständig. Die Privatversicherung bietet ein höheres Leistungsniveau als die Regelleistungen in der GKV und ist für Beamte überwiegend auch mit deutlich niedrigeren Beiträgen verbunden. Die Beitragshöhe ist - anders als in der GKV - unabhängig vom Einkommen. Wenn Beamte sofort am Beginn ihrer Laufbahn in die PKV wechseln, können sie den Versicherungsschutz in der Regel zu sehr günstigen Bedingungen beginnen, da sie noch jung sind und kaum Gesundheitsrisiken bestehen.
Die freiwillige GKV kommt überwiegend teurer, weil:
In mancher Hinsicht weist der gesetzlicher Krankenschutz Lücken im Vergleich zur GKV auf, so dass zusätzlich eine Absicherung über private Krankenzusatzversicherungen zu empfehlen ist - insbesondere für stationäre Behandlungen, Zahnbehandlungen und Zahnersatz oder Auslandskrankenschutz. Schon aus dieser Auflistung wird deutlich, warum die private Krankenvollversicherung für die meisten Beamten die bessere Wahl ist.
Wann lohnt sich die freiwillige GKV?
Trotzdem gibt es Konstellationen, in denen die freiwillige GKV für Beamte doch in Betracht kommt:
Wechsel von GKV und PKV - wann möglich und wann nicht?
Von der freiwilligen GKV in die PKV wechseln - das geht bei Beamten immer, auch noch längere Zeit nach der Verbeamtung. Je länger damit gewartet wird, desto ungünstiger sind allerdings die Eintrittsbedingungen. Denn mit zunehmendem Alter steigen die Beiträge - auch wenn keine besonderen gesundheitlichen Risiken bestehen. Der umgekehrte Weg - von der PKV in die freiwillige GKV - ist für Beamte im laufenden Dienstverhältnis faktisch ausgeschlossen. Ein Wechsel wäre nur bei Eintritt der Versicherungspflicht in der GKV vor dem 55. Lebensjahr möglich: Das würde aber ein Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis und die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung voraussetzen. Wohl eher ein seltener Ausnahmefall. Wer sich als Beamter einmal für die PKV entschieden hat, trifft damit üblicherweise eine Lebensentscheidung.
„Hamburger Modell“ - freiwillige GKV mit pauschaler Beihilfe
Im August 2018 hat die Freie und Hansestadt Hamburg ein pauschales Beihilfemodell eingeführt, das für Beamte die freiwillige Mitgliedschaft in der GKV attraktiver machen soll. Dieses „Hamburger Modell“ können dort Landesbeamte wählen, die seither neu ins Beamtenverhältnis übernommen werden oder schon vorher freiwillig gesetzlich krankenversichert waren.
Inzwischen sind einige weitere Bundesländer dem Hamburger Modell gefolgt und haben es praktisch 1 : 1 übernommen. Nach derzeitigem Stand (November 2020) gibt es die pauschale Beihilfe außer in Hamburg auch in Berlin, Brandenburg, Bremen und Thüringen. In Sachsen gibt es den politischen Willen zur Einführung, in anderen Bundesländern wurden verschiedentlich Gesetzesinitiativen dazu in die Länderparlamente eingebracht - bisher allerdings ohne Übernahme des Modells.
Das Modell funktioniert so: Beamte können sich bei der Beihilfe zwischen einer pauschalen Beihilfe oder der individuellen Beihilfe entscheiden. Die individuelle Beihilfe entspricht dem bisherigen Beihilfesystem. Bei der pauschalen Beihilfe wird im Zusammenhang mit einer freiwilligen GKV-Mitgliedschaft ein monatlicher Zuschuss zusätzlich zu den Bezügen gezahlt, der dem sonst vorgesehenen Arbeitgeberanteil bei Angestellten entspricht (Hälfte des allgemeinen Beitrags + Hälfte des Zusatzbeitrags). Maximal beträgt die pauschale Beihilfe 50 Prozent des Höchstbeitrags in der GKV. Durch diese Regelung wird ein wesentlicher Kostennachteil der freiwilligen GKV-Mitgliedschaft für Beamte beseitigt.
Allerdings hat das Modell auch „Haken“. Wer sich für die pauschale Beihilfe entscheidet, gibt damit seine Ansprüche auf individuelle Beihilfe - durch den Dienstherren auf - und zwar endgültig. Das gilt auch für die Beihilfeberücksichtigung von Angehörigen. Ein späterer Wechsel zur individuellen Beihilfe ist - beim Dienstherren nicht mehr möglich. Bei einem Wechsel zu einem anderen Dienstherrn werden die Karten neu gemischt. Bietet auch dieser das Hamburger Modell, kann die freiwillige GKV-Mitgliedschaft unverändert fortgesetzt werden. Gilt das Hamburger Modell dort nicht, entfällt die pauschale Beihilfe und die GKV-Beiträge sind fortan zu 100 Prozent selbst zu tragen. Ein Wechsel in die PKV ist zwar möglich - wegen des höheren Alters und eventueller Gesundheitsrisiken aber zu ungünstigeren Bedingungen.
Die Wahl des „Hamburger Modells“ sollte daher stets gut überlegt sein und nicht nur die aktuelle Situation berücksichtigen, sondern auch die weitere Lebens- und Laufbahnplanung.
Selbstständige, Freiberufler und Beamte können uneingeschränkt in die Private Krankenversicherung wechseln. Gleiches gilt für Angestellte mit einem Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze. Erfüllen Sie diese Voraussetzungen nicht, können Sie dennoch Ihren Versicherungsschutz über private "Zusatztarife" aufwerten.
Das Privileg "privat versichert" zu sein nutzen viele Berechtigte nicht nur wegen der weitaus besseren Leistungen. Auch die Beiträge sind in der PKV oftmals günstiger, als in der gesetzlichen Krankenversicherung - vorausgesetzt man ist beim richtigen Anbieter.
Tipp: Ob Sie bereits privat versichert sind, oder es noch vorhaben: Vergleichen Sie vor einem Wechsel über 38 Gesellschaften und sparen Sie so "regelmäßig" bis zu mehrere hundert Euro monatlich - kostenlos und unverbindlich!