Das Wichtigste in Kürze
Eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist daher vor allem für junge Staatsdiener wichtig. So gehen Sie vor:
Als dienstunfähig gelten Beamte, wenn sie dauerhaft nicht mehr in der Lage sind, ihre dienstlichen Pflichten zu erfüllen. Was das heißt, legt Paragraf 44 Bundesbeamtengesetz (BBG) fest. Demnach kann ein Beamter bereits dann wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden, wenn er infolge einer Erkrankung innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate nicht arbeiten konnte. Zusätzlich muss innerhalb eines halben Jahres keine Aussicht bestehen, dass der Betroffene wieder voll dienstfähig wird.
Für Beamte der Länder und Kommunen können entsprechend dem Beamtenrecht der einzelnen Bundesländer abweichende Regelungen gelten.
Beamte auf Lebenszeit können bei Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden und erhalten dann ein Ruhegehalt. Im Gegensatz zum Pendant für „normale“ Arbeitnehmer – der Erwerbsminderungsrente – fällt diese Absicherung meist deutlich höher aus. Das Ruhegehalt steigt mit jedem Dienstjahr und beträgt nach 40 Jahren höchstens 71,75 Prozent des letzten Gehalts.
Statt den Beamten in den Ruhestand zu versetzen, kann der Dienstherr ihm aber auch eine andere Tätigkeit übertragen. Dafür muss der Beamte gegebenenfalls auch an Weiterbildungen teilnehmen. Eine Dienstunfähigkeit führt also nicht automatisch dazu, dass der Betroffene in den Ruhestand versetzt wird. Die Entscheidung liegt beim Arbeitgeber.
Berufsanfänger sind schlechter abgesichert
Keinen Anspruch auf Ruhegehalt haben in der Regel Beamte auf Lebenszeit, die noch keine fünf Jahre Dienstzeit abgeleistet haben. Das Gleiche gilt für Beamte auf Probe oder auf Widerruf. Sie werden normalerweise entlassen, falls sie dienstunfähig werden.
Die Betroffenen werden dann in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Doch auch dort haben sie erst nach fünf Jahren Versicherungszeit Anspruch auf Leistungen und müssten zudem die hohen Hürden für eine Erwerbsminderungsrente nehmen.
Von dieser Regelung kann es Ausnahmen geben, etwa bei Dienstunfällen oder wenn die Ausübung des Berufs ursächlich für die Dienstunfähigkeit war (§ 49 BBG). Grundsätzlich gilt aber, dass besonders junge Staatsdiener eine zusätzliche Absicherung brauchen, etwa durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung am besten mit Dienstunfähigkeitsklausel.
Wenn Sie von Ihrem Dienstherrn als dienstunfähig eingestuft wurden, sind Sie nicht automatisch auch berufsunfähig. Dafür müssen Sie mindestens 50 Prozent Ihrer beruflichen Tätigkeiten nicht mehr ausüben können – so ist die Berufsunfähigkeit in den meisten Versicherungsverträgen geregelt.
Eine solche Grenze gibt es für die Dienstunfähigkeit nicht. Beamte könnten theoretisch auch bei 80 Prozent Leistungsfähigkeit in den Ruhestand versetzt oder entlassen werden, sofern nicht absehbar ist, dass ihre Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt werden kann.
Folglich erhalten Beamte bei einer Dienstunfähigkeit nicht automatisch Geld aus ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung. Abhilfe schaffen kann die sogenannte Dienstunfähigkeitsklausel.
Diese Klausel gibt es in verschiedenen Varianten. Den besten Versicherungsschutz gewährt eine Dienstunfähigkeitsklausel, sofern darin Entlassung und Versetzung in den Ruhestand abgedeckt sind. So sind auch Beamtenanwärter sowie Beamte auf Probe oder Widerruf abgesichert.
Darüber hinaus ist ein weiterer Punkt zentral: Der Versicherer sollte sich der Einschätzung des Dienstherrn anschließen und die Dienstunfähigkeit nicht noch einmal selbst prüfen.
Stattdessen sollte die Versetzung in den Ruhestand oder Entlassung aus medizinischen Gründen dem Versicherer ausreichen, um Leistungen zu genehmigen.
Das hat einen großen Vorteil: Als Versicherter kommen Sie leichter an Ihr Geld, denn Sie müssen die Dienstunfähigkeit dann nicht nochmal aufwendig nachweisen, etwa mit umfangreichen medizinischen Unterlagen. Das kann Zeit und Nerven sparen. Denn darüber, ob der Betroffene wirklich berufs- oder dienstunfähig ist, streiten Versicherung und Kunde oft jahrelang.
Eine Dienstunfähigkeitsklausel ist immer ein Vertragsbestandteil der Berufsunfähigkeitsversicherung – eine separate Dienstunfähigkeitsversicherung gibt es nicht. Damit gilt die Klausel in der Regel ergänzend zu den sonstigen Bedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung. Das bedeutet, wenn Sie die Voraussetzungen für Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung erfüllen, ohne dass Sie der Amtsarzt als dienstunfähig einstuft, bekommen Sie trotzdem Geld von der Versicherung.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel ist vor allem sinnvoll für junge Beamte, Beamte auf Probe und Beamtenanwärter. Sie haben noch keine oder nur geringe Ruhegeldansprüche für den Fall, dass sie nicht mehr arbeiten können.
Die Zahl der Frühpensionierungen wegen Dienstunfähigkeit ist in den vergangenen Jahren allerdings rückläufig. Laut dem Sechsten Versorgungsbericht der Bundesregierung ist bei den Bundesbeamten die Zahl von rund 3.600 im Jahr 2010 auf rund 3.200 im Jahr 2014 gesunken. Das ist ein Rückgang um 11 Prozent. Aktuellere Zahlen sind noch nicht veröffentlicht. Damit verliert die Dienstunfähigkeitsklausel etwas an Bedeutung.
Mit der Klausel im Vertrag gehen Sie auf Nummer sicher; in vielen Fällen würde aber wahrscheinlich auch eine „normale“ Berufsunfähigkeitsversicherung greifen. Denn wer nicht mehr arbeiten kann, ist oft nicht nur dienstunfähig, sondern auch berufsunfähig. Bei der Auswahl einer geeigneten Versicherung sollten Sie deshalb nicht nur auf die Dienstunfähigkeitsklausel achten, sondern auch auf gute restliche Vertragsbedingungen und einen bezahlbaren Beitrag. Am besten lassen Sie sich dazu beraten.
Wie für andere Berufsgruppen kann es auch für Staatsbedienstete schwierig werden, den gewünschten Versicherungsschutz zu bekommen. Gesundheitlich vorbelastete Menschen, aber auch Lehrer oder Polizisten müssen mit Risikozuschlägen rechnen.
Beamte auf Probe und Beamtenanwärter werden bei Dienstunfähigkeit entlassen und erhalten kein Ruhegehalt. Sie brauchen deshalb einen höheren Schutz als Beamte auf Lebenszeit. Allerdings bieten nur wenige Versicherer Verträge mit einer Dienstunfähigkeitsklausel an, die auch Beamtenanwärter absichert.
Lassen Sie sich deshalb am besten ausführlich von einem Versicherungsberater oder Makler beraten. Gerade Beamte benötigen einen individuell gestalteten Versicherungsschutz. So können Sie als Staatsdiener beispielsweise kürzere Versicherungszeiten oder eine sinkende Versicherungssumme vereinbaren, weil Ihr Anspruch auf Ruhegehalt mit den Dienstjahren deutlich steigt. Das reduziert die Versicherungsbeiträge deutlich.
Vor Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung sollten Sie deshalb Ihre derzeitigen Ansprüche auf Ruhegehalt prüfen und klären, wie sich diese künftig entwickeln werden. Auskunft dazu gibt beispielsweise die zuständige Besoldungsstelle. Mit diesen Informationen können Sie abwägen, ob im Falle einer Dienstunfähigkeit eine finanzielle Lücke droht, die Sie mit einer Versicherung schließen sollten.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann insbesondere für junge Beamte sinnvoll sein. Allerdings nur dann, wenn sie die richtige Variante abschließen. Denn Staatsdiener werden offiziell nicht „berufsunfähig“, sondern „dienstunfähig“. Beamte, die wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wurden, erhalten ein sogenanntes Ruhegehalt. Berufsanfänger haben allerdings erst nach ihrer Verbeamtung auf Lebenszeit und einer fünfjährigen Dienstzeit Anspruch darauf. Sie sollten deshalb mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung vorsorgen.