Der Beitritt in die private Krankenversicherung steht Selbstständigen, Freiberuflern und Beamten ohne Einkommensgrenze offen. (Angestellte hingegen müssen hier ein Jahreseinkommen von 64.350 Euro vorweisen, Stand 2021). Mit der privaten Krankenversicherung kommen Versicherte in den Genuss einer erstklassigen medizinischen Versorgung im ambulanten und stationären Bereich. Kurze Wartezeiten beim Hausarzt, keine Einschränkung bei Medikamenten und Arzneimitteln, freie Krankenhauswahl, der Zugang zu Spezialkliniken, und die Unterbringung auf der Privatstation eines Krankenhauses mit Chefarztbehandlung im Ein- oder Zweibettzimmer sind wichtige Vorteile der privaten Krankenversicherung. In diesem Artikel geben wir Ihnen einige Insidertipps, wie Sie die für Sie optimale Krankenversicherung finden.
Die optimale PKV finden - das ist zu beachten
Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung richten sich die Beiträge in der Privaten Krankenversicherung nicht nach Ihrem Einkommen. Maßgebend in der PKV sind unter anderem das Alter der zu versichernden Person, der Gesundheitszustand und der gewählte Leistungsumfang.
Beihilfeergänzungstarif:
Der Beihilfeergänzungstarif der privaten Krankenversicherungen schließt die Lücken der Beihilfe und schützt Sie dadurch vor Zuzahlungen. In bestimmten Bereichen kürzt die Beihilfe die Übernahme, sodass ein Teil der Kosten durch den Beamten selbst getragen werden müssen.
Krankenhaustagegeld:
Leistet einen fest vereinbarten Tagessatz bei stationärem Aufenthalt.
Da Beamte in der Regel 25 Euro pro Tag selber zahlen müssen, macht es Sinn diesen Betrag abzusichern.
Kurtarife
Private Krankenversicherungen erstatten die Kosten für bestimmte Arten von Kuren.
Pflegetagegeld / Pflegezusatzversicherung:
Das Pflegetagegeld leistet im Falle des Vorliegens einer Pflegestufe einen festgelegten Tagesgeldsatz. Die Höhe des Tagegeldes kann flexibel an dem finanziellen Mehrbedarf der Pflegestufen angepasst werden. Die Pflegezusatzversicherung ist eine sinnvolle Erweiterung in der PKV, da eine Pflegestufe zu hohen finanziellen Belastungen führen kann und die Pflegepflichtversicherung nur einen Teil der tatsächlichen Pflegekosten übernimmt. Auch die Ergänzung mittels der staatlich geförderten Pflegezusatzversicherung ist in der PKV möglich und sollte vorrangig abgefragt werden.
Sofern Sie innerhalb eines Kalenderjahres keine Belege einreichen bzw Ihre Krankenversicherung nicht beanspruchen, zahlt Ihnen die Versicherung einen Teil Ihrer Beiträge zurück. Das können im Jahr schonmal bis zu 1000 Euro sein. Bei den guten Gesellschaften können Sie sogar die Vorsorgeuntersuchungen durchführen lassen und erhalten trotzdem die Beitragsrückerstattung gezahlt.
Die Wahl der für Sie richtigen Krankenversicherung ist oft eine Entscheidung, die Sie Ihr Leben lang begleitet. Denn anders als vielleicht bei anderen Absicherungsformen werden Sie früher oder später die Krankenversicherung auch beanspruchen müssen. Zwar ist auch ein späterer Wechsel zu einem anderen Anbieter nie ausgeschlossen, dennoch scheitern viele dann an den neuen Gesundheitsfragen, die dann ein Hindernisgrund darstellen können.
Viele Anbieter versprechen günstige Beiträge, doch wie sieht es in 5, 10 oder 20 Jahren aus? Empfehlenswert ist es immer, eine PKV zu wählen, die einen stetigen "Zufluss" an neuen Versicherten verzeichnen kann. Denn durch das Kapitaldeckungsverfahren in der PKV sorgen "gesunde", meist junge Menschen für den finanziellen Ausgleich der "kranken", Älteren. Hier lohnt ein Blick hinter die Kulissen. Anhand von Geschäftsberichten erkennen Sie, wie die Struktur einer Versicherung in der Vergangenheit aussah und können so Ihre Prognosen für die Zukunft ziehen.
Besonderheit: Beamtenanwärter - Vorsicht geboten!
Für die Zielgruppe der Beamtenanwärter haben viele private Krankenversicherer spezielle Anwärtertarife eingeführt. Diese unterscheiden sich entweder geringfügig oder gar nicht von den Leistungen der Normaltarife, sind aber weitaus preisgünstiger, weil sie ohne den Sparanteil der Alterungsrückstellung kalkuliert sind.
Doch bei der Wahl des richtigen Tarifes für Beamtenanwärter ist Vorsicht geboten. Einige private Krankenversicherer locken mit günstigen Anwärtertarifen, die weit unter dem Durchschnitt der anderen Versicherer liegen. Bei genauem Hinsehen entpuppen sich diese Tarife jedoch als Kostenfalle mit hohen Eigenanteilen z.B. im Bereich Zahnersatz. Auch kann es sein, dass bestimmte Leistungen erst nach einem Unfall erbracht werden, und nicht bei normaler medizinischer Notwendigkeit.Lassen Sie sich daher nicht von den vermeintlich günstigen Tarifen blenden, sondern lesen Sie genau zwischen den Zeilen. Fragen Sie unbedingt nach dem Beitrag, der nach der Anwärterzeit anfällt. Denn diesen Beitrag zahlen Sie in der Regel weitaus länger, und nicht nur über 2 oder 3 Jahre. Vergleichen Sie diesen dann mit denen anderer Versicherungen. Zudem sollten Sie auch danach fragen, wann die letzte Beitragserhöhung in den Tarifen der Vollversicherung stattgefunden hat. Denn nur so erfahren Sie, welcher Tarif über die Laufzeit auch wirklich der Günstigere ist.
Tipp: Machen Sie es richtig und nutzen unser kostenloses Vergleichsangebot für Beamte und Beamtenanwärter:
Kann ich meinen Ehepartner mitversichern?
Lebens- oder Ehepartner mit einem eigenen Anspruch auf Beihilfe oder einer Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung sind nicht berücksichtigungsfähig.
Sofern sie beihilfeberechtigt sind, betragen die Beihilfezuschüsse bis zu 70 %, wodurch sie sich ebenfalls preiswert privat krankenversichern können. Allerdings sind sie nicht automatisch im Tarif des Beamten mitversichert, da Private Krankenversicherer keine Familientarife anbieten. Der Partner muss sich nicht zwangsläufig beim gleichen Versicherer wie der Beamte versichern, es besteht Wahlfreiheit.
Wenn medizinische Leistungen in Anspruch genommen wurden, wird hierfür nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet.
Der Arzt stellt eine Rechnung, meist mit einer Zahlungsfrist von zwei bis drei Wochen. Die Rechnung wird dann bei der Beihilfestelle und dem Versicherer eingereicht. Da die meisten Beihilfestellen und Versicherer die Versicherungsleistung innerhalb von zwei Wochen überweisen, muss der Versicherungsnehmer häufig nicht in Vorkasse treten.
Ausnahmen: Verschreibungspflichtige Arzneimittel oder auch Sehhilfen müssen dagegen meist sofort gezahlt werden. Unter Umständen kann eine Direktabrechnung mit Apotheken vereinbart werden (z. B. bei sehr hohen Rechnungen und bei chronisch kranken Personen).
Bei einem Krankenhausaufenthalt rechnet das Krankenhaus direkt mit der Versicherung ab.
Was ist eine Anwartschaft?
Durch eine Anwartschaft wird das Recht erworben, sich später in einem Tarif zu den Bedingungen zu versichern, die heute gelten bzw. bei einem möglichen Abschluss gelten würden. Die Anwartschaft gleicht einer Option – sie kann ausgeübt werden (= Abschluss einer Versicherung zu garantierten Bedingungen), muss es aber nicht.
Gerade, weil die PKV den Gesundheitszustand bei Antragsstellung prüft, kann mit einer Anwartschaft verhindert werden, dass zukünftige Erkrankungen zu höheren Beiträgen oder Ablehnung in der PKV führen.
Sinnvolle Möglichkeiten einer Anwartschaft: