Das Gesetz für vermögenswirksame Leistungen für Beamtinnen, Beamte, Richterinnen, Richter, Berufssoldaten, Soldatinnen auf Zeit + Soldaten (VermLG) ist die Grundlage für die Gewährung von VL eines Dienstherrn an seine Beamten.
Wie bei der VL für alle anderen Berufsgruppen wird sie auch hier nur dann gezahlt, wenn sie in einen geförderten Vertrag fließen.
Dazu gehören:
Höhe der Vermögenswirksamen Leistungen auf einen Blick:
6,65 Euro – soviel VL bekommen die meisten vollbeschäftigten Beamten pro Monat
13,29 Euro – VL in dieser Höhe bekommen Anwärter, deren Monatsbezüge + Familienzuschlag der Stufe 1 insgesamt unter 971,45 Euro liegen.
6,65 Euro / anteilige Wochenarbeitszeit ist die VL für teilzeitbeschäftigte Beamte